Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
A. Allgemeines
Für die Lieferung unserer Waren sind ausschließlich die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen maßgebend.
Etwaige
abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers sind nur dann für uns
verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt
werden. Mündliche Abreden sind beiderseits nur verpflichtend, wenn sie
schriftlich bestätigt werden.
B. Angebot und Auftrag
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Nachträgliche Preisänderungen bleiben vorbehalten.
2.
Aufträge an uns bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung, bei
vorrätigen und sofort lieferbaren Artikeln ist die Rechnung
gleichzeitig Auftragsbestätigung.
C. Lieferumfang
1. Mehr- und Minderlieferungen bis zu 10%, bei Kleinaufträgen bis zu 30% der bestätigten Menge sind zulässig.
2.
Geringe übliche Abweichungen in Größe, Farbe, Gummierung, Qualität und
der sonstigen Ausführung bilden keinen Grund für Beanstandungen seitens
des Käufers.
D. Lieferzeit und Versand
Liefertermine sind, soweit nichts anderes vereinbart,
unverbindliche Termine - insbesondere wird keine Gewähr für die Dauer
des Transportes und dessen rechtzeitige Ankunft übernommen. Geraten wir
aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, in Lieferverzug, so ist
unsere Schadenersatzhaftung im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit
ausgeschlossen. Setzt uns der Käufer, nachdem wir bereits in Verzug
geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so
ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. Schadensersatz statt der Leistung in Höhe des
vorhersehbaren Schadens steht dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Im übrigen ist die
Schadenshaftung auf 50% des eingetretenen Schadens begrenzt.
1. Teillieferungen sind zulässig.
2. Aufträge,
deren Auslieferung auf Abruf des Käufers erfolgen soll
(Abschlußaufträge), können nur in besonderen Fällen angenommen werden.
Wenn nichts anderes vereinbart, muß die gesamte Auftragsware spätestens 6 Monate nach Vertragsabschluß abgenommen werden.
Wir
sind berechtigt, nach Ablauf dieser Frist unter vorheriger Ankündigung
den bei uns noch lagernden Gesamt- oder Restbestand an Auftragsware
auszuliefern. Wird die Frist von 6 Monaten oder eine andere vereinbarte
Abnahmefrist überschritten, so sind wir unbeschadet unserer sonstigen
Rechte berechtigt, die für die Lagerung entstehenden Kosten zu
berechnen.
3. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers und,
soweit keine Versandvorschriften gegeben sind, nach bestem Ermessen
ohne Gewähr für den billigsten oder schnellsten Weg. Wünscht der
Besteller eine beschleunigte Versandart, so gehen die Mehrkosten zu
seinen Lasten.
4. Sendungen über € 150,00 Netto-Warenwert erfolgen frachtfrei innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ab Lager.
Zustellgebühr am Empfangsort gehen zu Lasten des Empfängers.
5. Bei Sendungen unter € 150,00 Netto berechnen wir Versandkosten zum Selbstkostenpreis.
6. Bestellungen, die einen Netto-Warenwert von € 20,00 nicht erreichen, werden mit € 20,00 berechnet.
E. Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer
zufälligen Verschlechterung der Auftragsware geht auf den Käufer über,
sobald die Ware ihm oder einem Frachtführer übergeben wurde, spätestens
jedoch mit Verlassen unseres Betriebsgrundstückes. Befindet sich der
Käufer im Verzug der Annahme oder hat er Abschlußaufträge (siehe oben
D. 3) nicht fristgemäß abgenommen, so geht die Gefahr auf ihn über,
soweit nicht der Schaden durch unsere Versicherung gedeckt ist.
F. Preise und Zahlung
1. Unsere Preise verstehen sich, soweit nichts anderes bestimmt, rein netto ohne Abzug.
2. Die Zahlung ist 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlung innerhalb 8 Tagen gewähren wir 2% Skonto auf den Warenpreis.
3. Wir sind berechtigt, gegen Nachnahme zu liefern.
4.
Bei Zahlungen nach Fälligkeit berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von
4% über dem jeweiligen EZB-Diskont, mindestens aber in Höhe des uns
entstandenen Schadens sowie Bearbeitungsgebühren ab der zweiten Mahnung.
5. Wechsel werden nicht akzeptiert.
6.
Vor Ausgleich sämtlicher, fälliger Rechnungsbeträge einschließlich
Verzugszinsen und Mahnspesen, sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus
irgendeinem Vertrag verpflichtet.
G. Eigentumsvorbehalt
1. Unsere Ware wird ausschließlich unter allen Formen
des erweiterten Eigentums- vorbehalts geliefert. Das Eigentum geht erst
mit dem Erlöschen aller bei uns bestehenden Verbindlichkeiten des
Käufers auf diesen über. Dies gilt auch dann, wenn für bestimmte, von
ihm bezeichneten Waren, Zahlungen geleistet werden. Der Käufer ist
verpflichtet, Ware die unter Eigentumsvorbehalt steht pfleglich zu
behandeln, entsprechend zu versichern und von Rechten Dritter
freizuhalten. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter, hat uns
der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Gutschriften
für zurückgenommene Waren erfolgen maximal in Höhe des
Veräußerungserlöses unter Abzug aller entstandenen Kosten.
2. Bei
der Verarbeitung bzw. Vermischung mit fremden Waren werden
wir Miteigentümer an den neu entstehenden Produkten im Verhältnis
des Wertes der durch die von uns gelieferten Waren zu den
mitverwendeten fremden Produkten und Dienstleistungen.
3. Die aus
dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden
Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in
Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß Ziffer G, Abs. 2
zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Ziffer G,
Abs.1 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in für
weiterverkaufte bzw. weiterverarbeitete Produkte die in unsrem Eigentum
stehen.
H. Gewährleistung
1. Die angelieferte Ware ist, wenn sie nicht mehr als
unwesentliche Mängel aufweist, vom Besteller abzunehmen. Kisten und
Pakete sind vor Übernahme zur Feststellung etwaiger Beschädigungen und
Beraubung zu prüfen. Beschädigte Sendungen sind dem Beförderer erst
nach schriftlicher Anerkennung des Schadens abzunehmen. Mängelrügen
müssen spätestens innerhalb 1 Woche nach Empfang der Ware bei uns
eingehen.
2. Für die Eignung unserer Erzeugnisse für den vom Käufer
vorgesehenen Verwendungszweck übernehmen wir keine Garantie. Dies gilt
insbesondere auch für unsere selbstklebenden oder klebstoffabweisenden
Waren, da bei ihnen die Reaktion der Haftgummierung oder Lackierung auf
bestimmte Materialien (z.B. Kunststoffe, Feinleder, Textilien usw.)
nicht vorausgesehen werden kann. Es ist daher erforderlich, daß der
Käufer eigene Klebeversuche auf dem Originalmaterial durchführt. Wir
lehnen jede Haftung für irgendwelche Schäden oder Nachteile ab.
3.
Bei berechtigten Beanstandungen – bei Gütemängeln nur nach Rückgabe der
fehlerhaften Stücke - wird nach unserem Ermessen Ersatz geleistet oder
der Gegenwert gutgeschrieben. Mangel eines Teiles berechtigen nicht zur
Beanstandung der ganzen Lieferung. Über Ersatz oder Gutschrift der
beanstandeten Ware hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
J. Gesamthaftung
Soweit unsere Haftung auf Schadenersatz
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für alle Ansprüche
wegen Verschuldens bei Vertragsabschluß, Verletzung von Nebenpflichten,
insbesondere für Ansprüche aus der Produzentenhaftung. Dies gilt auch
für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
K. Entwürfe und Werkzeuge
1. Die Rechte an durch uns gefertigte Skizzen,
Entwürfen, Reinzeichnungen, Originalen, Filmen, Druck-, Stanz- und
Prägewerkzeugen usw. in jedem Verfahren und zu jedem Zweck verbleiben
bei uns, und sind ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung nicht
übertragbar. Unsere Entwürfe dürfen ohne unsere ausdrückliche
schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch an Dritte
weitergegeben werden.
2. Werden uns Vorlagen und Ideen zur Verfügung
gestellt, so beziehen sich unsere Rechte nur auf den Teil des Entwurfs,
der von uns gestaltet wurde.
3. Kommt der Auftrag nicht zustande, so
werden bereits angefertigte Entwürfe, Reinzeichnungen, Filme, Druck-
Stanz- und Prägewerkzeuge berechnet. Umfangreiche Entwurfsarbeiten oder
Neugestaltung von Warenzeichen, Fabrikmarken usw. werden gesondert
berechnet, auch wenn ein Lieferauftrag zustandekommt.
4. Bei
Skizzen, Entwürfen, Reinzeichnungen, Originalen, Filmen oder sonstige
Vorlagen, die vom Besteller geliefert werden, lehnen wir eine
Untersuchung darüber, ob unsere angefertigten Entwürfe gegen etwa
bestehende geschützte Rechte (Urheberrecht, Warenzeichen usw.)
verstoßen ab und übernehmen deshalb auch keine Verantwortung.
5.
Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch vorgelegt. Ergeben
sich Satzkorrekturen durch nachträgliche, im Manuskript nicht
vorgesehene Änderungen, so werden sie nach der verwendeten Zeit
berechnet. Für Druckfehler, die vom Auftraggeber in der Korrektur oder
auf der Reinzeichnung übersehen wurden, sind wir nicht haftbar.
6.
Bei Präge-, Stanz- und Druckausführungen sind Änderungen am Werkzeug
nur in begrenztem Umfang möglich, sie werden gesondert berechnet.
L. Erfüllungsort
Für beide Vertragsteile ist Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung und alle sonstigen Rechte und Pflichten Offenbach am Main.
Gerichtsstand ist Offenbach am Main.
DD 03/05
Offenbacher Etikettenfabrik
Joachim Siebert
Herderstraße 8
63073 Offenbach am Main
International Bank Account Number:
IBAN DE50 5001 0060 0114 7656 07